Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenkunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner der Verkaufsplattform kaufdown.de (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Süddeutsche Zeitung GmbH (nachfolgend „Verlag“ genannt) gelten für
Angebote des Verlags auf der Online-Plattform www.kaufdown.de. Dort bietet der Verlag im Rahmen einer online-Auktion rabattierte Produkte und Dienstleistungen an.
Der Anzeigenkunde (nachfolgend „Partner“) hat die Möglichkeit, seine Waren und/oder Leistungen in Kooperation mit dem Verlag im Rahmen der Online-Auktion anzubieten. Ein Kaufvertrag wird zwischen dem Verlag und einem Bieter (nachfolgend „Käufer“) geschlossen. Geht der Kaufpreis auf einem Konto des Verlags ein, kommt parallel ein Anzeigenvertrag zwischen dem Verlag und Partner zustande. Die Zahlungsabwicklung des Kaufvertrages zwischen dem Verlag und Käufer sowie des Anzeigenvertrages zwischen Partner und dem Verlag erfolgt nach Maßgabe dieser AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Partners sind ausgeschlossen.
(1) Der Verlag wird Kunden der Online-Plattform www.kaufdown.de die Artikel/die Dienstleistung (nachfolgend „Wirtschaftsgüter“) des Partners zum Kauf anbieten. Hierzu wird der Partner dem Verlag alle relevanten Informationen und Bilddaten zur Platzierung der Wirtschaftsgüter zur Verfügung stellen. Die Beschreibung nimmt der Verlag in Abstimmung mit dem Partner vor, es erfolgt eine Freigabe durch den Partner. Der Kaufvertrag über ein Wirtschaftsgut kommt jeweils zwischen dem Verlag und dem jeweiligen Kunden zustande. Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung zum Kauf erfolgen zwischen dem Verlag und dem Kunden.
(2) Der Verlag stellt die Bestelleingänge dem Partner zur Verfügung. Bei physischen Wirtschaftsgütern wird der Partner schnellstmöglich das bestellte Wirtschaftsgut ordnungsgemäß verpackt an den Kunden versenden oder dem Kunden einen Gutscheincode bereitstellen. Alternativ gilt das vom Verlagversendete Kauf-Zertifikat als Kaufbestätigung und kann beim jeweiligen Partner eingelöst werden.
(3) Der Partner wird die Versandabwicklung, die Erfassung von Retouren, Rückgaben nach Widerruf, Kundenreklamationen, Gewährleistungs- und Garantiefällen sowie sämtliche weiteren von Kunden erhobenen Ansprüche und Rechte prüfen, abwickeln und durchführen sowie den Verlag von allen Ansprüchen des Kunden und Dritter in Bezug auf den Kaufgegenstand umfassend und auf erstes Anfordern vollumfänglich freistellen.
1. Besondere Pflichten des Verlags im Rahmen von Kaufdown
1.1 Der Verlag wird im Rahmen des Internet-Angebots auf Kaufdown.de von ihm freigegebene Wirtschaftsgüter des Partners einstellen und zum Kauf anbieten. Dabei werden die Wirtschaftsgüter des Partners einzeln beschrieben. Auktionsverfahren: Dieser Startpreis verringert sich so lange in einem vorgegebenen Takt, bis ein Erstbietender durch Betätigen des „Bieten“-Buttons den Kaufvertrag mit dem Partner schließt. Die maximal mögliche Preis-Untergrenze beträgt 50% des Brutto-Ladenverkaufspreises. Anbieter der Wirtschaftsgüter gegenüber den Kunden ist der Verlag. Ein Vertragsschluss kommt ausschließlich zwischen dem Verlag und dem Erstbietenden (Käufer) durch Angebot und Annahme zustande.
Sofortkauf-Angebote werden zu einem festen Preis angeboten. Im Übrigen verhält es sich wie bei Auktions-Angeboten.
1.2 Dem Verlag obliegt die Bereitstellung der technischen Plattform, die Überwachung des Bieterverfahrens sowie die Benachrichtigung des Partners und des jeweiligen Käufers über den Abschluss des Kaufvertrages. Der Verlag kann sich hierbei durch einen Dienstleister vertreten lassen.
1.3 Der Verlag wird die Online-Auktion oder den Sofortkauf von Wirtschaftsgütern durch Eigenanzeigen in Publikationen des Verlags (z.B. der „Süddeutschen Zeitung“) und im Online-Auftritt (z.B. www.sueddeutsche.de) sowie ggf. durch weitere Werbemaßnahmen in eigenem Ermessen angemessen bewerben.
2. Besondere Pflichten des Partners
2.1 Der Partner verpflichtet sich, den Verlag rechtzeitig die in der Anlage abgefragten Daten und Informationen, insbesondere komplette und eindeutige Beschreibungen aller der freigegebenen Wirtschaftsgüter einschließlich der dazu gehörenden Abbildungen, Zeichnungen, Logos etc. (nachfolgend „Material“) in für die Weiterverarbeitung in Print und Online geeigneter Form vollständig und wahrheitsgemäß zu überlassen. Dem Verlag werden die für die Weiterverarbeitung durch den Verlag erforderlichen Rechte, u.a. Markenrechte, eingeräumt. Der Verlag wird zur Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials für die Bewerbung und Durchführung der Online-Auktion oder des Sofortkaufs berechtigt. Der Partner sichert zu, dass der angegebene Preis bis 3 Wochen nach Ablauf der Auktion dem Preis entspricht, den der Partner auf seinen sonstigen Verkaufskanälen für das Wirtschaftsgut aufruft.
2.2 Der Partner verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 4 Wochen nach Beginn der Bewerbung des Wirtschaftsguts die in der Anlage genannten Wirtschaftsgüter in der dort genannten Anzahl oder Menge vorrätig/verfügbar zu halten. Er ist daneben verpflichtet, in diesem Zeitraum die Wirtschaftsgüter auf seinen sonstigen Verkaufskanälen nur zu den in der Anlage genannten Bedingungen, insbesondere nur zu dem dort genannten Preis, anzubieten.
3. Anzeigenvertrag, Zahlungsabwicklung
3.1 Verlag und Partner schließen unter den aufschiebenden Bedingungen a) des Zustandekommens eines wirksamen Kaufvertrages zwischen dem Verlag und Käufer sowie b) Zahlungseingang des jeweiligen Kaufpreises, einen Vertrag über Anzeigenvolumen in der jeweiligen Publikation des Verlags im Gegenwert des Bruttolistenpreises netto (d.h. ohne MwSt.) des verkauften Wirtschaftsguts. Für diesen Gegenwert gilt die jeweils gültige Anzeigenpreisliste des Verlages.
3.2 Der Verlag gewährt für diesen Anzeigenvertrag einen Rabatt in Höhe der Differenz zwischen dem Nettolistenpreis des Wirtschaftsgutes und dem tatsächlich im Rahmen der Rückwärtsauktion erzielten Kaufpreis abzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, derzeit in Höhe von 19 %.
3.3 Der Verlag hat das Recht, vom Käufer die Zahlung des jeweiligen Kaufpreises für das Wirtschaftsgut auf ein Bankkonto des Verlages zu fordern und die eingegangenen Beträge als eigene zu vereinnahmen. Bei Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer erlischt der Anspruch des Verlags gegen Partner auf Zahlung des Anzeigenpreises (Zahlung erfüllungshalber).
3.4 Der Verlag wird den Partner bei Zahlungseingang informieren und dem Käufer ein Zertifikat ausstellen, das diesen berechtigt, im Ladengeschäft des Partners das gekaufte und bezahlte Wirtschaftsgut abzuholen bzw. in Anspruch zu nehmen.
3.5 Für den Fall, dass ein Partner nicht nur einen (1) Auktionsartikel zur Verfügung stellt und im Rahmen der Auktion mehrere Kaufverträge zustande kommen, werden die parallel geschlossenen Einzelanzeigenverträge nach dem letzten Auktionstag des Partners zu einem Gesamtanzeigenvertrag über das erzielte Gesamtanzeigenvolumen zusammengefasst.
3.6 Das Anzeigenvolumen kann vom Partner ab ca. 4 Wochen nach Auktionstag innerhalb eines Jahres durch Schaltung von Print- und Online-Anzeigen für sein Unternehmen in der jeweiligen Publikation des Verlages abgerufen werden, sofern die Zahlung durch den Käufer an den Verlag erfolgt ist. Stellenanzeigen sind von der Abnahme ausgeschlossen. Ein etwaiges noch offenes Guthaben des Partners verfällt nach Ablauf des Abnahmejahres ersatzlos. Der Verlag hat ein Schieberecht hinsichtlich der Platzierung und des Erscheinungstermins. Die Anzeigenabnahme ist nicht AE-Provisionsfähig. Der Preis der einzelnen Anzeige richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Verlags. Die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags für das Anzeigengeschäft sind Bestandteil dieses Vertrages und online abrufbar unter SZ: https://sz-media.sueddeutsche.de/home/index.html
3.7 Für vom Partner aufgrund dieses Vertrages gebuchte Anzeigen werden durch den Verlag Rechnungen gemäß Preisliste abzüglich des jeweiligen Rabatts an den Partner gemäß Ziffer 3.2 gestellt. Die Rabattierungen gemäß diesem Vertrag haben keine Auswirkung auf etwaige sonstige Anzeigenverträge des Partners mit dem Verlag.
3.8 Kann der Partner seine Anzeige nicht über den Verkauf der Gutscheine über Kaufdown finanzieren (weil die Wirtschaftsgüter nicht in ausreichendem Maße verkauft werden), hat der Verlag das Recht, über den ausstehenden Restbetrag/die Differenz eine Rechnung zu stellen.
3.9 Die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen gelten nicht nur bei Zustandekommen von Kaufverträgen im Rahmen der Rückwärtsauktion, sondern entsprechend auch bei sonstigen auf der Online-Plattform www.kaufdown.de ersteigerten oder gekauften Leistungen.
4. Freistellung, Haftung
4.1 Der Partner garantiert, Inhaber aller nach diesem Vertrag erforderlichen Rechte zu sein und dass der Verkauf der Wirtschaftsgüter keine Rechte Dritter verletzt. Der Partner stellt den Verlag auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter umfassend frei. Dies gilt auch für Ansprüche aus Produkthaftung, die von einem Käufer eines Wirtschaftsguts gegenüber dem Verlag geltend gemacht werden sowie im Falle einer Inanspruchnahme durch Endkunden im Zusammenhang mit etwaigen Schutzwirkungen der Wirtschaftsgüter.
4.2 Der Partner trägt die Verantwortung und das Risiko für die rechtliche Zulässigkeit (insbesondere im Hinblick auf das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht) für die durch ihn angebotenen Wirtschaftsgüter und seine Werbe- und sonstigen Angaben (u.a. insbesondere bezüglich der Vollständigkeit und Richtigkeit der in der Anlage abgefragten Angaben). Der Verlag ist zur Prüfung der Zulässigkeit bzw. Vollständigkeit des Angebots und der vom Partner gemachten Angaben, insbesondere hinsichtlich der Impressumsangaben nicht verpflichtet. Der Partner sichert zu, dass er Inhaber der Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien ist, und dass er zur Gewährung der in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte befugt ist, ohne das Gesetz oder die Rechte Dritter zu verletzen. Der Partner stellt den Verlag für den Fall, dass der Verlag von Dritten wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der vertragsgemäßen Benutzung des Materials in Anspruch genommen wird, vollständig, einschließlich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, frei. Der Partner stellt den Verlag auch von sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die auf das Angebot, die Angaben oder die Vorlagen des Partners zurückgehen und gegen den Verlag geltend gemacht werden. Partner mit Sitz im Ausland, sind verpflichtet, die Angaben zu machen, die in ihrem Land den deutschen Vorgaben entsprechen. Der Verlag verpflichtet sich, den Partner unverzüglich bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte zu informieren und sich eng mit ihm abzustimmen.
4.3 Der Verlag haftet im Rahmen seiner Leistungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Dies gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verlages. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen den Verlag ausgeschlossen.
4.4 Bei Unterbrechung der Rückwärtsauktion oder des Sofortkaufs aus technischen oder rechtlichen Gründen, Fehlfunktionen der Übertragungstechnik, des Netzes, der Server, der Software, Verlust oder Unvollständigkeit sowie Verzögerung von Angebots- oder Gebotsdaten und/oder sonstigen Gründen außerhalb des Einflussbereiches des Verlags (höhere Gewalt) ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Sonstige gesetzliche Rechte des Partners bleiben unberührt.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Diese AGBs sind jeweils in Verbindung mit Einzelverträgen zwischen Verlag und Partner gültig. Gegebenenfalls bestehende AGB des Partners haben keine Geltung.
5.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Stand: Juli 2026